Laptop auf einem Schreibtisch neben einer Pflanze der eine barrierefreie Karriereseite zeigt
4 Oct
von
Heiner
7
Min
Lesezeit

Karriere statt Barriere – JobShop und AccessiBe schaffen Karrierewebsites ohne Zugangsbeschränkungen

Erfahre, wie du deine Karriereseite schnell und einfach barrierefrei machst.

In einer Zeit, in der Personalmangel zu einem immer drängenderen Problem wird, sind Vielfalt und Inklusion nicht mehr nur ethische Grundsätze, sondern auch eine strategische Notwendigkeit. Alleine im deutschsprachigen Raum leben über 13 Millionen Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen, mehr als 67% der Erwachsenen in Deutschland tragen zumindest gelegentlich eine Sehhilfe und laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland mehr als eine Million Menschen von kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen.


Ein enormes Potenzial also, das Unternehmen bei ihrer Recruiting-Strategie nicht ignorieren sollten. Um sicherzustellen, dass Karrierewebsites für möglichst viele Menschen zugänglich sind, haben wir für unseren JobShop und AccessiBe eine einzigartige Partnerschaft geschmiedet. Erfahre hier, wie diese Zusammenarbeit einfach und kostengünstig barrierefreie Karrierewebsites und Stellenanzeigen ermöglicht und dich dabei unterstützt, einer möglichst großen Vielfalt an Talenten Karrierechancen zu eröffnen.

JobShop und AccessiBe: zwei Partner für barrierefreie Karrierewebsites

JobShop bietet Unternehmen eine umfassende Lösung zur Erstellung und Verwaltung von Karrierewebsites und Stellenanzeigen. Aber erst durch AccessiBe, einem innovativen KI-basiertem Tool, werden diese Karrierewebsites barrierefrei. Die Software erkennt und behebt Barrieren in der Navigation, im Design und im Inhalt der Karrierewebsite und macht sie für verschiedene Arten der kognitiven Beeinträchtigung anpassbar.

Die Vorteile von JobShop und AccessiBe

  • Barrierefreie Karrierewebsites
    Dank JobShop und AccessiBe können Unternehmen Karrierewebsites und Stellenanzeigen erstellen, die für jeden zugänglich sind, unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Fähigkeiten. Damit gehst du als Arbeitgeber einen wichtigen Schritt in Richtung Vielfalt und Inklusion.
  • Verbesserte Candidate Experience
    Eine barrierefreie Karrierewebsite bietet allen Talenten ein optimales Nutzererlebnis. Das kann zu einer höheren Anzahl von Bewerbungen und einer besseren Einstellungsquote führen.
  • Der Employer Branding-Effekt: erhöhte Arbeitgeberattraktivität
    Eine barrierefreie Karrierewebsite steht für das Engagement eines Unternehmens für Diversität und Inklusion. Das stärkt deine Employer Brand und kann für Talente bei der Wahl ihres Arbeitgebers von entscheidender Bedeutung sein.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
    Viele öffentliche Einrichtungen sind nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung bzw. durch entsprechende Landesverordnungen zu barrierefreien Angeboten verpflichet. Mit JobShop und AccesiBe kommen sie dieser Verpflichtung nach.

So funktioniert die Zusammenarbeit für deine barrierefreie Karrierewebsite

talentsconnect und AccessiBe arbeiten nahtlos zusammen, um dich bei der Erstellung deines barrierefreien JobShops. Wir stellen die optimale Karrierewebsite, AccessiBe fügt automatisch die erforderlichen Barrierefreiheitsfunktionen hinzu. Dies geschieht ohne zusätzliche Aufwände für dich!

Features von AccessiBe

  • Automatische Anpassung der Schriftgröße und des Kontrasts
    AccessiBe passt die Schriftgröße und den Kontrast der Website automatisch an die Bedürfnisse des Nutzers an. Dies erleichtert die Lesbarkeit für potenzielle Kandidat:innen mit Sehbehinderungen.
  • Vorlesefunktion
    AccessiBe liest den Inhalt der Website vor, sodass Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten die Inhalte trotzdem wahrnehmen können.
  • Unterstützung für Screenreader
    AccessiBe stellt sicher, dass die Website von Screenreadern korrekt erkannt und vorgelesen wird.
  • Unterstützung für Tastaturnavigation
    AccessiBe ermöglicht es Nutzern, die Karrierewebsite vollständig über die Tastatur zu navigieren. Dies ist hilfreich für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
  • Unterstützung für Braille-Displays
    AccessiBe ermöglicht es Nutzer:innen, den Inhalt der Website auf Braille-Displays zu lesen.

Diversity fördern, den Talentpool erweitern

All diese Features machen AccessiBe zu einem umfassenden Tool für die barrierefreie Gestaltung deines JobShops. Dadurch kannst du ein möglichst diverses Potenzial an Talenten ansprechen und dich als inklusiver Arbeitgeber auszeichnen.  Karriere ohne Barriere wird so zur Realität – und du profitierst von einem vielfältigeren und inklusiveren Bewerberpool.

Du willst den inklusiven JobShop testen?
Unter https://talentsconnect.job-shop.com/jobs/ kannst du die Features testen (einfach auf das blaue Symbol unten rechts klicken).

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Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Eine Website wird als barrierefrei angesehen, wenn sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Einschränkungen, uneingeschränkt genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Website für Personen mit Seh-, Hör-, Sprach-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen zugänglich sein muss. Um als barrierefrei zu gelten, muss eine Website bestimmte Anforderungen erfüllen, die in verschiedenen Standards festgelegt sind, wie beispielsweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die WCAG 2.1 sind ein internationaler Standard, der vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde.

Die WCAG 2.1 definieren 12 Anforderungen für die Barrierefreiheit von Websites. Diese Anforderungen sind in drei Stufen unterteilt:

A-Level: Diese Anforderungen sind für die Grundfunktionalität der Website erforderlich.

AA-Level: Diese Anforderungen sind für eine gute Barrierefreiheit erforderlich.

AAA-Level: Diese Anforderungen sind für eine hervorragende Barrierefreiheit erforderlich.

Um als barrierefrei zu gelten, muss eine Website mindestens die Anforderungen des A-Levels erfüllen.

Zusätzlich zu den WCAG 2.1 können auch andere Standards und Richtlinien verwendet werden, um die Barrierefreiheit von Websites zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise die BITV, die EN 301 549 und die EN 301 550.

Was gehört zu einer barrierefreien Website?

Die Anforderungen an eine barrierefreie Website sind vielfältig und können in folgende Kategorien unterteilt werden:

Wahrnehmbarkeit: 

Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen wahrgenommen werden kann. Dies umfasst Anforderungen wie: 

  • Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Sehbehinderungen wahrgenommen werden kann
  • Texte müssen in einem gut lesbaren Schrifttyp und ausreichender Größe dargestellt werden. 
  • Farben müssen kontrastreich sein, um die Erkennbarkeit zu verbessern. 
  • Bilder müssen mit Alternativtext versehen sein, um ihren Inhalt zu beschreiben.

Verständlichkeit:

Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit kognitiven Einschränkungen verstanden werden kann. Hierzu gehören Anforderungen wie:

  • Texte müssen einfach und verständlich formuliert sein.
  • Absätze sollten nicht zu lang sein, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
  • Wichtige Informationen müssen prominent dargestellt werden, damit sie leicht gefunden werden können.

Bedienbarkeit:

Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos bedient werden kann. Dies umfasst Anforderungen wie:

  • Formulare sollten einfach auszufüllen sein und klare Anweisungen enthalten.
  • Links sollten leicht erreichbar und gut sichtbar sein.
  • Die Navigation sollte klar und strukturiert sein, um eine intuitive Nutzung zu ermöglichen.

Interaktion:

Die Website muss so gestaltet sein, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen problemlos mit ihr interagieren können. Hierzu gehören Anforderungen wie:

  • Fehlermeldungen müssen klar und verständlich sein, um Benutzern bei Problemen zu helfen.
  • Die Website sollte nicht überwältigend sein, um eine stressfreie Nutzung zu gewährleisten.

Sind barrierefreie Websites Pflicht?

In Deutschland sind öffentliche Stellen gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Websites zu betreiben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die vorschreibt, dass öffentliche Stellen ihre Websites und mobilen Anwendungen bis zum 23. September 2023 barrierefrei gestalten müssen. Auch private Unternehmen sollten sich bemühen, barrierefreie Websites bereitzustellen. Dies ist nicht nur eine Frage der Gleichberechtigung, sondern auch ein Beitrag zu einer erstklassigen User Experience und zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Es gibt verschiedene Tools und Hilfsmittel, die bei der Entwicklung barrierefreier Websites helfen können. Dazu gehören beispielsweise Screenreader, Vorleseprogramme und Spracherkennungssoftware.

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