Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der talentsconnect AG

1. Vertragsparteien und Definitionen

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung einer internetbasierten Schnittstelle zum sowie des Zugangs zu den talentsconnects Produkten, die zwischen der talentsconnect AG, Niehler Straße 104, 50733 Köln („talentsconnect“)- und ihren Vertragspartnern („Kunde“), die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, geschlossen werden. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, talentsconnect stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

(2) Für diese AGB gelten die nachfolgenden Definitionen:

Angebot“ meint die von talentsconnect zur Verfügung gestellte und vom Kunden unterzeichnete Leistungsbeschreibung und die damit verbundenen Servicegebühren.

Behebungszeit“ ist die Behebung eines Mangels an den Leistungen oder die Bereitstellung eines geeigneten Workarounds. Ein Workaround darf vom Kunden nicht unbillig abgelehnt werden. Zeiten außerhalb der Servicezeiten werden auf die Behebungszeit nicht mit angerechnet.

Höhere Gewalt“ meint Ereignisse, die von talentsconnect oder dem Kunden bei Anlegung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden könnten, wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, Brand, Verkehrsunfälle, Krieg, Sabotage, Streiks und/oder Stromausfälle.

Produkte“ meint die im Angebot spezifizierte, von talentsconnect entwickelte und betriebene Software, inklusive sämtlicher Funktionen und Inhalte, wie z.B. die beim Kunden über eine Schnittstelle integrierten Plattformen JobShop und CareerShop.

Leistungen” meint die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Produkte sowie die Supportleistungen entsprechend dem im Angebot vereinbarten Umfang.

Partei/Parteien” meint talentsconnect und/oder den Kunden.

Reaktionszeit“ meint, dass Mitarbeiter von talentsconnect innerhalb der gemäß der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Reaktionszeit aktiv mit der Behebung des Mangels beginnt und dies dem Kunden anzeigt. Gemessen wird die Reaktionszeit ab Kenntnis des Mangels durch talentsconnect während der Servicezeit, bei Meldung durch den Kunden ab dem Eingang der Meldung bei talentsconnect. Erfolgt die Meldung außerhalb der Servicezeit, beginnt die Frist am folgenden Werktag zulaufen. Zeiten außerhalb der Servicezeiten werden auf die Reaktionszeit nicht mit angerechnet. 

Servicezeit“ sind die in der Leistungsbeschreibung definierten Werktage und Zeiten.  

Support“ meint die im Angebot vereinbarten Unterstützungsleistungen durch talentsconnect bei der Einrichtung und Nutzung der Produkte durch den Kunden.

Vertrauliche Informationen” sind sämtliche Informationen und Unterlagen unabhängig von der Art Ihrer Verkörperung oder Wiedergabe, einschließlich der Vertragsdokumente, die einer Partei von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden, und die nicht öffentlich verfügbar sind oder aus deren Inhalt sich ergibt, dass sie offensichtlich nicht vertraulich behandelt werden sollen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer, Marketing-Pläne, finanzielle Angelegenheiten.

„Werktage” sind Arbeitstage (montags bis freitags) mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen.

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrags

(1) talentsconnect betreibt den JobShop sowie den CareerShop als Software-as-a-Service über das Medium Internet und stellt diese, sofern im Vertrag vereinbart, ihren Kunden zur Verfügung.

(2) Vertragsgegenstand ist der internetbasierte Zugang zu den im Vertrag bezeichneten talentsconnect Produkten in ihrer jeweils aktuellen Version, mit den implementierten Funktionalitäten sowie die Nutzung der durch talentsconnect in den Produkten bereitgestellten Funktionen für die Dauer des Vertrages durch die Kunden (die „Leistungen“).

(3) Die Leistungen umfassen die Bereitstellung des erforderlichen Speicherplatzes für die vertragsgemäße Nutzung der Funktionen der Produkte sowie die Speicherung der aus der Nutzung der Produkte vom Kunden und/oder seinen Nutzern generierten Daten auf einem Server von talentsconnect während der Vertragslaufzeit. Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang, die Produkte sowie das vereinbarte Vergütungsmodell ergeben sich aus der dem jeweiligen Angebot von talentsconnect an den Kunden beigefügten Leistungsbeschreibung. Soweit der Kunde den Leistungsumfang erweitern möchte, bedarf dies einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zwischen den Parteien.

(4) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag mit Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien zustande. Die elektronische Form über ein elektronisches Signaturtool mit fortgeschrittener Signatur ist dafür ausreichend.

3. Umfang der Leistungen

(1) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde Zugriff auf alle gemäß dem Angebot gewählten Funktionen der Produkte, inklusive des im Angebot vereinbarten und der Leistungsbeschreibung konkretisierten Leistungs- und Supportumfangs. talentsconnect ist berechtigt, zusätzliche Funktionen nur gegen eine gesonderte Vergütung bereitzustellen. In dem Fall wird talentsconnect dem Kunden ein Angebot über die zusätzlichen Leistungen machen, das gemäß Ziffer 2 (4) dieser AGB durch Unterzeichnung durch den Kunden zustande kommt.

(2) Übergabepunkt für die Leistungen von talentsconnect an den Kunden ist der Routerausgang des Servers von talentsconnect bzw. des von talentsconnect beauftragten externen Rechenzentrumsdienstleisters. Im Übrigen fallen die Nutzung von Rechnersystemen und Leitungen Dritter im Internet in den Risikobereich des Kunden.

(3) talentsconnect ist berechtigt, diesen Vertrag zu ändern sowie die Leistungen zu überarbeiten und den Funktionsumfang zu erweitern, ohne dadurch die vereinbarten Leistungen wesentlich einzuschränken. talentsconnect wird dem Kunden Änderungen dieses Nutzugsvertrages sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse ankündigen. Dabei wird talentsconnect dem Kunden die Änderungen sowie die Frist zum Widerspruch mitteilen und ihn auf die Folgen des Widerspruchs hinweisen. Der Widerspruch kann per E-Mail an die angegebene Adresse erfolgen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine Lösung verständigen. Im Falle einer Nichteinigung ist talentsconnect berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 

4. Verfügbarkeit der Leistungen

(1) talentsconnect stellt dem Kunden die Leistungen 24 Stunden und 365 Tage pro Kalenderjahr zur Nutzung zur Verfügung. talentsconnect gewährleistet eine Verfügbarkeit der Leistungen in Höhe von durchschnittlich 98% pro Monat gemäß der in der Leistungsbeschreibung definierten Berechnungsmethode („SLA”).

(2) talentsconnect ist berechtigt, die Leistungen für Wartungsarbeiten außerhalb der Servicezeit zu unterbrechen. Weiter ist talentsconnect berechtigt, die Leistungen für weitere neun (9) Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten auch innerhalb der Servicezeiten zu unterbrechen. talentsconnect wird den Kunden über Wartungsarbeiten innerhalb der Servicezeit mit einer Vorlaufzeit von einer (1) Woche auf dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Weg informieren. Die Zeiten der Wartungsfenster gemäß dieser Ziffer 4 (2) gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit im Sinne der Ziffer 4 (1) dieses Vertrags.

(3) Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere für Ausfallzeiten, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von talentsconnect liegen, wie z.B. Höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc., über das Internet nicht zu erreichen sind, ist talentsconnect nicht verantwortlich.

(4) Reaktions- und Behebungszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Bei Meldung eines Mangels durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, eine detaillierte Beschreibung des Mangels mit zu liefern, die unter Zurverfügungstellung des zur Identifizierung des Mangels erforderlichen Materials angibt, wie dieser entstanden ist. Mängel können auf dem in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Weg erfolgen.

5. Rechte des Kunden, Nutzungsvoraussetzungen

(1) Die Zugänge zu den Leistungen von talentsconnect werden dem Kunden exklusiv zur Verfügung gestellt. Er darf sie Dritten nicht weitergeben. Die Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Inanspruchnahme der Leistungen beim JobShop und CareerShop setzt eine Verlinkung des Kunden auf den JobShop und/oder den CareerShop voraus.

(3) Die zur Nutzung der Leistungen erforderlichen technischen Zugangsvoraussetzungen und Empfehlungen (z.B. hinsichtlich der Browser Software) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im Rahmen der durch talentsconnect zur Verfügung gestellten Individualisierungsmöglichkeiten auf sein Branding und/oder Design – sofern möglich – selbst anzupassen oder durch talentsconnect anpassen zu lassen. Der Kunde ist berechtigt, die für seine individualisierte Produkte erforderlichen und/oder gewünschten Inhalte gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang im jeweiligen Produkt einzustellen, zu aktualisieren und zu löschen. Die Rechte für diese Inhalte verbleiben beim Kunden. Für die Dauer des Vertrages räumt der Kunde talentsconnect ein einfaches Recht ein, die Inhalte im jeweiligen Produkt zum Zwecke dieses Vertrags zu speichern, Datensicherungen zu erstellen, soweit erforderlich mit Subunternehmern zu teilen und zum Abruf bereit zu halten. Nach Ablauf des Vertrages wird talentsconnect die Inhalte des Kunden sowie dessen individuelle Produkte löschen. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Inhalte selbst vor Vertragsende zu sichern.

(5) talentsconnect räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Leistungen nach Maßgabe des Vertrages zu nutzen.

(6) Sämtliche Rechte an den Leistungen verbleiben bei talentsconnect. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte oder sonstige Inhalte von talentsconnect auf eigene Rechner oder sonst außerhalb des Serversystems von talentsconnect zu kopieren.

(7) Der Kunde darf die Produkte und sonstige Inhalte von talentsconnect nicht an Dritte weitergeben (d.h. weder veräußern, noch vermieten oder verleihen) und Dritten nicht zugänglich machen.

(8) Der Kunde darf die Produkte und sonstige Inhalte von talentsconnect außerhalb der bereitgestellten Individualisierungsmöglichkeiten nicht übersetzen, abändern, bearbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln oder disassemblieren. Gesetzlich zwingende Rechte unter dem Urhebergesetz bleiben unberührt.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde schafft die erforderlichen kundenseitigen Nutzungsvoraussetzungen, insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und den Leistungen von talentsconnect bis zum Übergabepunkt selbst.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Virenoder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(3) Der Kunde hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Nutzung der Leistungen durch Unbefugte zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Zugangsdaten hinweisen. Der Kunde wird talentsconnect unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass Passwörter Unbefugten bekannt geworden sein könnten.

(4) Dem Kunden obliegt außerdem die Überwachung seines Personals. Er ist verpflichtet, diese zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrages einzuhalten.

(5) Der Kunde wirkt darauf hin, dass seine Mitarbeiter für den Zugang nur sichere Passwörter wählen, um einen angemessenen Zugangsschutz zu den vertragsgegenständlichen Produkten zu gewährleisten.

(7) Der Kunde darf von talentsconnect eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen oder ausschalten, er darf Inhalte von talentsconnect nicht verändern.

(8) Der Kunde ist selbst für Sicherungskopien seiner Inhalte vor Einstellen auf die vertragsgegenständlichen Produkte verantwortlich. Soweit die Leistungen dies technisch ermöglichen, hat er die von ihm während der Nutzung der Leistungen generierten Daten ebenfalls regelmäßig durch Download zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen.

(9) Der Kunde darf die Leistungen nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwenden.

(10) Werden dem Kunden Störungen bekannt, hat er talentsconnect unverzüglich über Störungen der Leistungen zu unterrichten und talentsconnect – soweit es ihm möglich ist – in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Beseitigung zu unterstützen.

(11) Der Kunde betreibt die Produkte gegenüber Bewerbern und Kandidaten, auch Kundeninternen Bewerbern und Kandidaten, in eigener Verantwortung. Er ist sowohl für die Rechtskonformität seiner Inhalte als auch für die Erfüllung sämtlicher Anbieter- und Informationspflichten selbstverantwortlich.

(12) Sofern der Kunde Dienste von Drittanbietern – auch über von talentsconnect bereitgestellte Schnittstellen – in seine Website einbindet, erfolgt dies in alleiniger Verantwortung und auf eigene Gefahr des Kunden. Dem Kunden ist bewusst, dass talentsconnect Dienste von Drittanbietern weder überprüft noch kontrolliert. Die Nutzung der Dienste von Drittanbietern richtet sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten vereinbarten vertraglichen Bedingungen. Der Kunde ist weiter allein dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die Dienste des Drittanbieters den gesetzlichen anwendbaren Anforderungen genügen. Insbesondere obliegt es allein dem Kunden, eine Konfiguration solcher Drittdienste zu wählen, die im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben steht. talentsconnect übernimmt insofern keine Rechtsberatung.

7. Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag tritt, soweit nichts anderes im Angebot vereinbart wurde, mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und hat die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit zwei (2) Jahre („Vertragslaufzeit")

(2) Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweils initial vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist talentsconnect insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des JobShops und der Leistungen verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(4) Mit Beendigung des Vertrags ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Leistungen, inklusive der vertragsgegenständlichen Produkte, oder Teile davon zu nutzen.

8. Nennung als Referenzkunde, Verwendung von Bildmaterial

(1) talentsconnect ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden in Pressemitteilungen oder sonstigen Marketingmaterialien sowie auf der Webseite von talentsconnect zu benennen. Der Kunde kann der Nennung schriftlich (E-Mail ist ausreichend) widersprechen.

(2) Die Angabe kann dabei auch mit der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt talentsconnect zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

(3) talentsconnect ist berechtigt für das exklusive Aufsetzen einer “Trial-Version” der Produkte, Bildmaterial von den Webseiten des Kunden zu verwenden, um die passwortgeschützte Trial-Version entsprechend dem Erscheinungsbild der Webpräsenz des Kunden zu gestalten. Das Recht beschränkt sich auf das Aufsetzen der Trial-Version der vertragsgegenständlichen Produkte, deren Zugangsdaten nur dem Kunden bekannt sind. Nach Beendigung der Trial-Version wird talentsconnect das Bildmaterial vollständig löschen.

9. Vergütung

(1) Für die Bereitstellung der Leistungen zahlt der Kunde eine Servicegebühr in Höhe des im Angebot vereinbarten Betrags pro Vertragsjahr.

(2) Die Servicegebühr ist für jedes Vertragsjahr im Voraus gemäß Ziffer 9 (3) zu zahlen.

(3) Die jeweilige Servicegebühr ist, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung von talentsconnect bei dem Kunden auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von talentsconnect zu zahlen. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(4) talentsconnect ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen in Folge von Lohnerhöhungen, Materialpreiserhöhungen etc. jährlich in angemessener Höhe anzupassen. talentsconnect wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassung gilt nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von vier Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine Preisänderung, die aus einer Änderung des Umfangs an Funktionalitäten und/oder einer veränderten Anzahl der Jobs im JobShop resultiert, gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 9 (4).

10. Mängelhaftung, Haftung

(1) talentsconnect gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Produkte und der Leistungen nach den Bestimmungen dieses Vertrags.

(2) talentsconnect ist zur sofortigen Sperre der eingestellten Inhalte des Kunden oder in besonderen Fällen des Zugangs zu den betroffenen Produkten berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die durch den Kunden gespeicherten Inhalte rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte talentsconnect davon in Kenntnis setzen. talentsconnect hat den Kunden von der Sperre und dem Grund der Sperrung unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(3) Die Haftung von talentsconnect auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10 eingeschränkt.

(4) talentsconnect haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Leistungen, deren Freiheit von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(5) Soweit talentsconnect gemäß Ziffer 10 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die talentsconnect bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die talentsconnect bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistungen typischerweise zu erwarten sind.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von talentsconnect.

(7) talentsconnect haftet nicht im Fall von Höherer Gewalt. Dies gilt insbesondere für eine Nichteinhaltung der Verfügbarkeitszusage in Ziffer 10 (1) dieses Vertrags.

(8) Für den Verlust von Daten haftet talentsconnect insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, vor Übermittlung der Daten und/oderspäter – soweit es ihm technisch möglich war – Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

11. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien haben alle Vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei unter dem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen.

(2) Die Parteien werden Vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen Vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die

  • der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Partei unter dem Vertrag erhalten hat, oder
  • die empfangende Partei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat, oder
  • die empfangende Partei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder
  • ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Partei gegenüber der empfangenden Partei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat, oder
  • die Offenlegung durch einen richterlichen oder behördlichen Beschluss angeordnet wird.

 

12. Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten. Soweit der Kunde besondere, über das Standardangebot der talentsconnect hinausgehende,Verarbeitungen durch talentsconnect wünscht, stellt der Kunde sicher, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch berechtigt ist.


(2) talentsconnect bietet den JobShop sowie den CareerShop als hybride Modelle an: talentsconnect betreibt den JobShop und den CareerShop bis zum Absenden der Bewerbung durch den Bewerber in eigener Verantwortlichkeit, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. talentsconnect übermittelt anschließend die Bewerbungsdaten direkt an die Infrastruktur des Kunden in dessen Verantwortlichkeit, Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, inklusive sämtlicher Informationspflichten nachden Art. 12 ff. DSGVO obliegt dem jeweils datenschutzrechtlich Verantwortlichen. An den Schnittstellen stimmen die Parteien gemeinsam entsprechende Informationen und/oder Einwilligungserklärungen gegenüber den Bewerbern ab.


(3) Datenverarbeitung im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeit von talentsconnect

talentsconnect verpflichtet sich, bei der Bereitstellung des JobShops sowie des CareerShops als Verantwortlicher die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. talentsconnect ist für den rechtmäßigen Umgang mit den personenbezogenen Daten, die talentsconnect im Zusammenhang mit der Bereitstellung des JobShops sowie des CareerShops, insbesondere durch Bewerber und Besucher, zur Verfügung gestellt werden, sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (z.B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung) verantwortlich.


talentsconnect verpflichtet sich weiter insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der im Rahmen der Bereitstellung der Produkte zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu ergreifen. Diese umfassen insbesondere die in Anlage 2 des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen. talentsconnect verpflichtet seine Mitarbeiter ferner zur Vertraulichkeit und löscht personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.


(4) Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsverarbeitung


talentsconnect wird für den Kunden beim JobShop sowie dem CareerShop ab Übermittlung der Bewerbungsdaten sowie im Rahmen des Recruiter-Cockpits als Auftragsverarbeiter tätig. Die Parteien schließen gesondert zu diesem Zwecke einen den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag. In diesem Auftragsverarbeitungsvertrag werden die Einzelheiten der Verarbeitung aller personenbezogenen Daten innerhalb der Verarbeitung im Auftrag geregelt.

13. Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von talentsconnect.

(2) Es bestehen keine mündlichen Vereinbarungen zu dem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Die elektronische Form über ein elektronisches Signaturtool mit fortgeschrittener Signatur ist dafür ausreichend.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.

 

Stand: Juli 2023